Und eine Gruppe wird mal wieder vollständig ausgeblendet. Die Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter (vulgo Sozialhilfe für Rentner). Sie erhalten keine Rentenerhöhung.
Keinen Pfennig mehr |
Das Sozialgesetzbuch XII regelt in den §§ 41 ff. den Kreis der Berechtigten, die damit ihre Rente auf das Niveau von HARTZ IV erhöhen (!) können.
Es sollte nie vergessen werden, dass Armut im Alter besonders bei allein stehenden Frauen häufig vorkommt. Diese Personen müssen nun regelmäßig einen entwürdigen, finanzielles Striptease in der zuständigen Sozialverwaltung ihres Landkreises machen und u.a. stets alle Kontoauszüge und Sparbücher vorlegen. Die Grundsicherung ist eine zusätzliche Leistung, um das Existenzminimum zu erreichen.
Die Erhöhung der Renten zum 1. Juli 2012 führt für diesen Personenkreis dazu, dass ihre Grundsicherung um genau die Erhöhung reduziert wird. Grundsicherung ist eine zusätzliche Leistung und die Sozialämter müssen ab dem 1. Juli weniger aus ihren Etat zahlen.
Die Grundsicherung soll die versteckte Altersarmut vorbeugen, was aber ein schlechter Witz ist. Wer selber Menschen kennt, die Grundsicherung im Alter beziehen, weiß das selbst der Kauf von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten oder eine Fahrt wohin auch immer eigentlich nicht zu bezahlen ist.
Die finanziell mehr als abgesicherte Frau von der Leyen sollte mal ihren Mund nicht so voll nehmen und auf die Realität von Menschen schauen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, aber dennoch am Ende nur eine so geringe Rente erhalten, dass sie auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Siehe auch den Artikel Grundsicherung im Alter in der deutschen Wikipedia
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