Freitag, 17. Januar 2014

... über Bösgläubigkeit

Im Kontext der öffentlich wieder entdeckten Kunstsammlung von Cornelius Gurlitt diskutiert die CSU eine "Lex Gurlitt", welches bei Bösgläubigkeit Verjährung aussetzt.  Ich hielt das Wort zunächst für einen Scherz, aber die Juristerei hat viele solcher sprachlicher Kuriosa.
bös|gläu|big [ˈbøːzglɔɪ̯bɪç] ist zum Beispiel jemand, der etwas besitzt, obwohl ihm bekannt ist, dass er dazu nicht berechtigt ist, da es einen anderen Eigentümer gibt. 
Zur Bösgläubigkeit fallen mir gleich noch mehr Beispiele ein:
  • bösgläubig sind Wähler der FDP, die davon ausgehen müssen, dass dieser Verein zum Schaden der Allgemeinheit handelt; 
  • bösgläubig sind Politiker und Finanzberater, die ihre Kunden davor schützen, das widerrechtlich im Ausland verstecktes und nicht versteuertes Vermögen entdeckt wird; 
  • bösgläubig ist Bundespräsident Gauck, wenn er seinem Publikum von der guten Seite der Neoliberalismus  überzeugen möchte;
  • [die Liste kann sicherlich weiter ergänzt werden]

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